Leistungen der IV

Die Ausgleichskasse ist im Sozialversicherungszweig der Invalidität lediglich die Stelle, welche die Leistungen berechnet und ausbezahlt. Falls Sie Fragen zu den Gesuchen o.ä. haben, wenden Sie sich bitte an die IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons.


*Pflichtfelder

Nach Absenden des Formulars erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Ihren Angaben.