Falls eine Vorausberechnung der Altersrente gewünscht wird, müssen die späteren Jahreseinkommen
geschätzt bzw. hochgerechnet werden. Werden keine Angaben über die Weiterentwicklung dieser Einkommen
geliefert, wird die Ausgleichskasse vom letzten im individuellen Konto eingetragenen Jahreseinkommen
ausgehen und dieses der zukünftigen durchschnittlichen Lohnentwicklung bis zum Erreichen des
Rentenalters anpassen. Kann hingegen nicht von dieser Berechnungsart ausgegangen werden, weil die
Einkommensentwicklung einen anderen Verlauf nimmt, oder weil eine Erwerbstätigkeit überhaupt erst
aufgenommen wird, so sind nähere Angaben zu liefern.
7.1 Angaben zum Erwerbseinkommen
Aktueller Beschäftigungsgrad (in %)
Wird in nächster Zeit der Beschäftigungsgrad ändern?
Ist ein Wiedereinstieg ins Erwerbsleben beabsichtigt?
Wie wird die wahrscheinliche Entwicklung des Erwerbseinkommens bis zum Erreichen des Rentenalters
sein?
Beilage: Arbeitslose Antragsteller legen eine Kopie der letzten Abrechnung
Arbeitslosentaggeld bei.