Die MSE-Entschädigung wird auf Basis des Einkommens vor Niederkunft berechnet und beträgt in der Regel 80% davon. Der maximale Tagesansatz beträgt CHF 220.00.
Nein, die Anmeldung kann erst nach Niederkunft des Kindes eingereicht werden.
Die MSE-Anmeldung ist dem letzten Arbeitgeber vor Niederkunft des Kindes einzureichen.
Die MSE-Anmeldung ist inkl. den Ergänzungsblättern für sämtliche weitere Arbeitgeber an die gewünschte Ausgleichskasse resp. dem gewünschten Arbeitgeber einzureichen.