Aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus gilt derzeit eine Sonderregelung, wonach eine Person weiterhin den schweizerischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit unterliegt, wenn sie die Tätigkeit im Homeoffice im Wohnland ausübt.
Diese Regelung wird nun nochmals verlängert bis 31.12.2022, da sich Homeoffice europaweit etabliert hat. Ebenfalls soll ab 1.1.2023 weiterhin ein gewisses Mass an Homeoffice im Wohnland möglich sein, ohne dass sich die Zuständigkeit im Bereich der sozialen Sicherheit ändert. Die konkrete Umsetzung wird derzeit noch vorbereitet.
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