Am 20. Oktober 2020 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein Urteil gegen die Schweiz gefällt. Die Rechtssache betrifft die Witwerrente, die mit Erreichen der Volljährigkeit des jüngsten Kindes wegfällt. Der EGMR stellte eine der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zuwiderlaufende Ungleichbehandlung fest, weil die Witwerrente mit Erreichen der Volljährigkeit des jüngsten Kindes aufgehoben wurde, was bei einer Witwe in der gleichen Situation nicht der Fall gewesen wäre. Die Schweiz beantragte die Verweisung der Rechtssache an die Grosse Kammer des EGMR.
Am 11. Oktober 2022 hat die Grosse Kammer ihr abschliessendes Urteil gefällt. Sie bestätigt das Urteil des EGMR vom 20. Oktober 2020 und stellt fest, dass eine Verletzung von Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 8 der EMRK vorliegt. Die Schweiz muss sich an das übergeordnete Recht halten und die festgestellte Rechtsverletzung beenden.
Das BSV erarbeitet derzeit entsprechende Weisungen. Sie werden so bald wie möglich über das weitere Vorgehen informiert.