Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien

Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat entschieden per 1.1.2021 die kantonale Ergänzungsleistung für einkommensschwache Familien einzuführen. Die Beitragsvereinnahmung hat für Firmen, welche Personal im Kanton Solothurn beschäftigen oder ihren Geschäftssitz dort haben, über die Ausgleichskasse, bei derer sie angeschlossen sind, zu erfolgen. Der Beitragssatz beträgt 0.15% der für die Familienzulagen verbindliche Lohnsumme im Kanton Solothurn. Sollten Sie Fragen oder Anliegen zu dieser neuen Verabgabung haben, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Gerne unterstützen wir Sie.