Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14.10.2020 beschlossen. Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1'185 auf 1'195 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2'370 auf 2'390 Franken (Beträge bei voller Beitragsdauer).
Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14.10.2020 beschlossen. Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1'185 auf 1'195 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2'370 auf 2'390 Franken (Beträge bei voller Beitragsdauer).