Corona-Erwerbsersatz: Enddaten der Ansprüche und Einreichungsfristen

Mit der Beendigung beinahe sämtlicher Massnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus enden auch diverse Ansprüche auf den Corona-Erwerbsersatz. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass die Ansprüche auf den Corona-Erwerbsersatz spätestens bis Ende des dritten Monats nach Aufhebung der entsprechenden Entschädigung geltend zu machen sind. Hier finden Sie die Übersicht der Fristen der einzelnen Leistungen:

Leistung

Gültigkeit des Anspruchs

Frist für die Geltendmachung

Quarantäne

02.02.2022

31.05.2022

Ausfall der Fremdbetreuung

16.02.2022

31.05.2022

Veranstaltungsverbot

16.02.2022

31.05.2022

Betriebsschliessung

16.02.2022

31.05.2022

Erhebliche Einschränkung der Erwerbstätigkeit (allgemein)

16.02.2022

31.05.2022

Besonders gefährdete Personen

31.03.2022

30.06.2022

Erhebliche Einschränkung der Erwerbstätigkeit (Veranstaltungsbereich)

30.06.2022

30.09.2022

Bitte beachten Sie, dass bis zu dieser Frist alle notwendigen Unterlagen vollständig eingereicht sein müssen.