An der Sitzung vom 13.01.2021 des Bundesrates wurde eine Änderung an der Covid-19-Verordnung zum Erwerbsausfall beschlossen. Vom 18.01.2021 bis 28.02.2021 haben auch besonders gefährdete Personen Anspruch auf die Entschädigung, sofern sie ihre Arbeit nicht von zu Hause aus verrichten können.
Das Formular wird bald entsprechend angepasst. Sie finden hier jedoch bereits das Merkblatt, sollten Sie weitere Informationen dazu benötigen.