Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat mit sofortiger Wirkung beschlossen die Regelung für den Nachweis einer angeordneten Quarantäne unter gewissen Umständen zu lockern. Aufgrund der gestiegenen Fallzahlen von COVID-19 kam es zu Überbelastungen des Contact-Tracing, weshalb die entsprechenden Quarantäne Anordnungen für die Corona-Entschädigung nicht schriftlich ausgestellt werden konnten. Neu ist es möglich die Anmeldung für eine Corona-Entschädigung ohne entsprechendes Attest einzureichen. Damit die Entschädigung jedoch ausgerichtet werden kann, bedarf es einer schriftlichen Begründung des Antragsstellers über den Sachverhalt (von wem wurde man in eine Quarantäne beordert) und weshalb der Quarantäne-Nachweis nicht erbracht werden kann. Einzig der Hinweis, dass das Contact-Tracing überlastet sei, reicht ist für die Geltendmachung des Anspruchs nicht ausreichend.