Gerne informieren wir über die Ansätze für das Jahr 2025:
Der FAK-Beitragssatz für den Kanton Aargau bleibt auch im Jahr 2025 unverändert. Die neuen Ansätze für die Kinder- und Ausbildungszulagen wurden noch nicht bekanntgegeben.
Ebenfalls bleibt der Verwaltungskostenansatz auf dem weiterhin tiefen Niveau bestehen. Es gelten die Kriterien des VK-Rückvergütungsprogramms. Bei entsprechender Erfüllung der Kriterien erfolgt eine Rückvergütungszahlung.