Gerne informieren wir über die Ansätze für das Jahr 2025:
Die FAK-Beitragssätze (bis auf den Kanton Zug) bleiben im Jahr 2025 unverändert. Bitte beachten Sie die neuen Ansätze der Kinder- und Ausbildungszulagen für das Jahr 2025.
Ebenfalls bleibt der Verwaltungskostenansatz auf dem weiterhin tiefen Niveau bestehen. Es gelten die Kriterien des VK-Rückvergütungsprogramms. Bei entsprechender Erfüllung der Kriterien erfolgt eine Rückvergütungszahlung.