Gerne informieren wir über die Ansätze für das Jahr 2023:
Die FAK-Beitragssätze der Kantone Solothurn, Zürich und Bern werden per 1.1.2023 gesenkt. Die Beitragssätze aller übrigen Kantone (inkl. Aargau) bleiben unverändert.
Ebenfalls bleibt der Verwaltungskostenansatz in der bisherigen Höhe bestehen. Es gelten die Kriterien des VK-Rückvergütungsprogramms.
Haben Sie Fragen? Gerne helfen wir Ihnen weiter.