Aufhebung der Kontaktquarantäne per 3.Februar 2022

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 entschlossen, die Kontaktquarantäne aufzuheben. Die Covid-19-Verordnung besondere Lage sowie die Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall wurden in diesem Sinne angepasst. Die Änderungen treten am 3. Februar 2022 in Kraft. Der Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz bei Quarantäne ist somit bis und mit 2. Februar 2022 gewährleistet. Nach diesem Datum kann kein Anspruch mehr auf Corona-Erwerbsersatz infolge Quarantäne entstehen.