Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat aufgrund vieler Rückmeldungen entschieden, die automatisierten Formulare für Mutterschafts- und Vaterschaftsentschädigungen nochmals zu überarbeiten, sodass der Anmeldeprozess effizienter abgewickelt werden kann. Da sich die Einführung der neuen Lösung verzögert, wurde entschieden, wieder zu den bis Juni 2022 verwendeten Anmeldeformularen zurückzukehren.
Per 12. Dezember 2022 werden daher wieder die «alten» Anmeldeformulare für Mutterschafts- und Vaterschaftsentschädigungen verfügbar sein. Diese werden über unsere Internetseite unter untenstehendem Link ebenfalls abrufbar sein.
Bitte beachten Sie, dass die Formulare bei physischer Einreichung (Post) weiterhin unterschrieben sein müssen. Bei Einreichung via connect unter der zutreffenden Rubrik ist eine Unterschrift nicht notwendig.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.