Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 12.01.2022 entschieden, dass die Dauer der Quarantäne nach einem Kontakt mit einer positiv auf Corona getesteten Person von 7 auf 5 Tage verkürzt wird. Diese Änderung ist gültig ab 13.01.2022. Entsprechend wird auch die maximale Anzahl Taggelder der Corona-Erwerbsersatzentschädigung für Quarantäne ab diesem Datum auf 5 Tage reduziert.