Neu wird die EO-Corona Entschädigung für besonders gefährdete Personen bis am 31.05.2021 verlängert. D.h. die Zulage kann noch bis Ende Mai 2021 geltend gemacht werden. Wir bitten Sie, bei den Anmeldungen, dass genau Enddatum bekannt zu geben, auch wenn dies in Zukunft ist und allenfalls noch ändern könnte, somit wird das Anmeldeformular weiterhin nur einmalig notwendig.
Zudem wurde beschlossen, dass ab dem 01.04.2021 die neue Schwelle der Umsatzgrenze infolge massgeblicher Einschränkung der Erwerbstätigkeit von 40% auf 30% gesenkt wird.